Mittelstand

Der Mittelstand steht aufgrund steigender Komplixität von Geschäftsprozessen sowie internationaler Ausrichtung vor zunehmenden Herausforderungen in der Unternehmensüberwachung.

Die Einführung einer Internen Revision kann aus §§ 91, 93 AktG und § 43 GmbH abgeleitet werden. Hieraus ist zu entnehmen, dass die Geschäftsleitung Entscheidung auf Grundlage angemessener Informationen treffen muss.

Ebenso kann der  Aufsichtsrat nach § 107 Abs 3. S. 2 AktG einen Prüfungsausschuss einrichten, der unter anderem das Interne Revisionsystem überwacht.