Versicherungen

Versicherungsinstitute haben als Bestandteil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 30 VAG über eine Interne Revision zu verfügen. Die Funktion der Internen Revision erbringt dabei unabhängige und objektive Beratungsleistungen, die darauf ausgerichtet ist Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern.

Um den Anforderung gerecht zu werden, ist eine Auslagerung oder Teil-Auslagerung der Internen Revision möglich.